Widerruf bei der Hausverwaltung Köln

Hier finden Sie Infos zum Widerruf.

Ihr grundsätzliches Widerrufsrecht

WICHTIGER HINWEIS: Ersetzen Sie die Platzhalter (Name, Adresse, E-Mail) durch Ihre aktuellen Firmendaten. Die Widerrufsbelehrung muss formal exakt dem gesetzlichen Muster entsprechen, um rechtsgültig zu sein.

§ 1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
[IHR FIRMENNAME], vertreten durch [IHR VERTRETER]
[IHRE STRASSE UND HAUSNUMMER]
[IHRE PLZ UND ORT]
Telefon: [IHRE TELEFONNUMMER]
E-Mail: [IHRE E-MAIL-ADRESSE]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 3 Erlöschen des Widerrufsrechts (Wertersatz)

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung **vollständig erbracht** haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An [IHR FIRMENNAME], vertreten durch [IHR VERTRETER], [IHRE ADRESSE]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

– Bestellt am (*)/ erhalten am (*):

– Name des/der Verbraucher(s):

– Anschrift des/der Verbraucher(s):

– Datum:

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

(*) Unzutreffendes streichen.

Rechtsgrundlage und Hintergrund des Widerrufs beim Maklervertrag

Der Widerruf als Verbraucherschutz

Der Widerruf beim Immobilienmakler ist ein Thema, das in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Seit einer EU-Richtlinie, die auch in deutsches Recht umgesetzt wurde, gelten Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossen werden, als Fernabsatzverträge. Damit steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das bedeutet, dass ein Interessent, der einem Makler einen Auftrag erteilt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten kann, ohne eine Begründung angeben zu müssen. In der Theorie klingt das wie ein starker Verbraucherschutz, in der Praxis führt es jedoch immer wieder zu Unsicherheiten und Konflikten, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob bereits eine Leistung erbracht wurde und wie mit Provisionen umzugehen ist.

Die Rolle der Maklerprovision und Wertersatz

Die wohl größte Streitfrage im Zusammenhang mit dem Widerruf ist die Frage der Maklerprovision. Wenn ein Interessent beispielsweise eine Immobilie besichtigt und später innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktritt, stellt sich die Frage, ob die bereits erbrachte Dienstleistung vergütet werden muss. Nach aktueller Rechtslage ist es möglich, dass der Makler für seine Tätigkeit einen sogenannten Wertersatz verlangen kann, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Makler schon vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird. Diese Zustimmung muss jedoch klar und nachweisbar erfolgen. Fehlt sie oder ist sie nicht korrekt dokumentiert, kann der Kunde den Vertrag widerrufen, ohne auch nur einen Cent zahlen zu müssen – selbst dann, wenn der Makler bereits viel Arbeit in die Vermittlung investiert hat.

Kritik und rechtliche Grauzonen

Während Verbraucherschützer das Widerrufsrecht als wichtigen Schutzmechanismus ansehen, kritisieren Maklerverbände die bestehende Regelung scharf, da Makler durch das Widerrufsrecht in eine unsichere Position geraten, weil sie Leistungen erbringen, ohne zu wissen, ob diese am Ende tatsächlich bezahlt werden. Zudem führt der hohe bürokratische Aufwand, der durch das Widerrufsrecht entstanden ist, zu mehr Formularen und Belehrungen, was für viele Kunden eher abschreckend wirkt. Gerichtsurteile haben gezeigt, dass selbst kleine Formfehler dazu führen können, dass ein Makler seinen Anspruch auf Provision verliert. Diese Unsicherheit führt dazu, dass beide Seiten ein großes Interesse daran haben sollten, transparente und rechtssichere Verträge abzuschließen, um langwierige und teure Streitigkeiten zu vermeiden.